Veranstalter
Marketingberatung Bentfeld GmbH
Speckstr. 8 | 33775 Versmold
Geschäftsführer Jan Bentfeld
Eggert Media
Peckeloh 8 | 33775 Versmold
Inhaber Eric Eggert
Anmeldung und Teilnahme
Nach der Onlineanmeldung werden Sie in die Ausstellerliste aufgenommen. Frühestens im Januar erhalten Sie eine Rechnung. Die Bezahlung dieser Rechnung ist Voraussetzung für Ihre Teilnahme an der Versmolder Gewerbeschau.
Öffnungszeiten
Samstag und Sonntag von 11 bis 17 Uhr.
Haftung
Für Schäden, die durch Naturereignisse oder Baudefekte entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung. Aussteller sind verantwortlich für Schäden, die sie oder ihre Beauftragten verursachen. Der Veranstalter haftet nur bei eigenem groben Verschulden.
Bewachung
Von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag wird das Veranstaltungsgelände von einem Sicherheitsdienst überwacht. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Verluste oder Beschädigungen.
Abfallentsorgung + Stromnutzung
Jeder Aussteller ist selbst für die Entsorgung seines Abfalls und für die sachgerechte Stromversorgung ab Verteilerkasten zuständig und verantwortlich.
Werbung und Promotion
Der Veranstalter kümmert sich um die Werbemaßnahmen und Pressearbeit der Versmolder Gewerbeschau. Zusätzliche Werbung und Kundenansprache durch die Aussteller selbst wird jedoch unbedingt empfohlen. Das Logo und ggfs. weitere Werbemaßnahmen können beim Veranstalter angefordert werden.
Gebühren
Vereine: 150 € Stromkosten (pauschal)
Stand bis 10 m²: 200 € 230 V: 10 €
Stand 10-20 m²: 300 € 16 A: 20 €
Stand ab 20 m²: 450 € 32 A: 30 €
Alle Preise zzgl. MwSt.
Rücktrittsbedingungen
Eine Absage ist bis zu einem Monat vor der Versmolder Gewerbeschau mit einer Rückerstattung von 50 % der Ausstellergebühr möglich. Danach können keine Gebühren mehr erstattet werden.
Aufbau- und Abbau
Aufbauzeiten sind Freitag von 14 bis 20 Uhr und Samstag ab 8 Uhr, wobei der Aufbau bis Samstag 11 Uhr abgeschlossen sein muss. Der Abbau darf nicht vor Sonntag 17 Uhr erfolgen.
Regeln für Standgestaltung
Der Aussteller darf bei der Gestaltung seines Standes Boden und Wände nicht beschädigen. Feuerschutzeinrichtungen müssen frei zugänglich bleiben. Für Schäden haftet der Aussteller.
Hausrecht
Während der Versmolder Gewerbeschau hat der Veranstalter Hausrecht auf dem Ausstellungsgelände. Der Veranstalter ist berechtigt und angewiesen, nicht genehmigte Veranstaltungen und Aktionen zu verbieten. Zudem hat der Veranstalter das Recht, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen zu lassen.
Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass die angegebenen Daten elektronisch erfasst und, soweit für die Planung und Durchführung der Gewerbeschau relevant, verarbeitet werden. Ebenso erfolgt hiermit eine Zustimmung für die Veröffentlichung auf der Webseite. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.